Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 21. Dezember 2020 die Abweisung dieser Beweisanträge (pag. 779). Mit Beschluss vom 1. April 2021 wies die Kammer die Beweisanträge des Beschuldigten begründet ab (pag. 787). Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 2. August 2021 [pag. 807 ff.]) und ein Leumunds- bzw. Informationsbericht (datierend vom 23. Juli 2021 [pag. 799 ff.]) inklusive Formular über seine wirtschaftlichen Verhältnisse und Betreibungsregisterauszug (datierend vom 12. Juli 2021 [pag. 802 ff.]) eingeholt.