6 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Eingabe vom 15. Dezember 2020 beantragte Rechtsanwältin A.________ für den Beschuldigten, [in der Berufungsverhandlung] seien die Belastungszeugen L.________, H.________, I.________ sowie die Straf- und Zivilklägerin einzuvernehmen. Weiter seien die Belastungszeugen O.________, P.________ Q.________ erneut zu befragen (zum Ganzen pag. 770). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 21. Dezember 2020 die Abweisung dieser Beweisanträge (pag.