2. Berufung Gegen dieses Urteil vom 6. Mai 2020 meldete Rechtsanwältin A.________ für B.________ (nachfolgend: Beschuldigter) fristgerecht Berufung an (pag. 663). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 23. November 2020 (pag. 671 ff.). Am 15. Dezember 2020 reichte Rechtsanwältin A.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein und teilte mit, die Anfechtung beziehe sich auf die Schuldsprüche gemäss den Ziffern III/1, 2, 3, 4, 6 und 7 des Urteils vom 6. Mai 2020 sowie auf die Strafzumessung, die Zivilklage und die entsprechenden Kostenfolgen (pag. 766 ff.).