V. B.________ wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 StPO weiter verurteilt: 1. Zur Bezahlung von CHF 500.00 Schadenersatz an die Privatklägerin C.________. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. 5 VI. Weiter wird beschlossen: