2. Die auf die Schuldsprüche entfallende amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die bis am 20. April 2020 dauernde amtliche Verteidigung von B.________ durch Rechtsanwältin J.________ werden wie folgt bestimmt: […] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin J.________ für die amtliche Verteidigung von B.________ mit CHF 5'915.25. B.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin J.________ die Differenz von CHF 1'404.55 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).