Rechtsanwalt B.________ macht mit Honorarnote vom 13. Juli 2021 oberinstanzlich einen Aufwand von insgesamt 17.23 Stunden geltend. Die detaillierte Aufstellung umfasst unter anderem auch 4.5 Stunden für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung. Nachdem letztere bloss rund 2 Stunden dauerte, wird der Posten entsprechend gekürzt. Insgesamt wird Rechtsanwalt B.________ für seinen Aufwand im Berufungsverfahren für 16 Stunden entschädigt. Die geltend gemachten Auslagen in der Höhe von insgesamt CHF 115.30 geben zu keinen Bemerkungen Anlass. 42 IV.