Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'095.50. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzlichen Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 7'095.50 zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).