1. Zu einer Geldstrafe von 315 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 9’450.00. Davon sind 25 Tagessätze, ausmachend CHF 750.00, zu bezahlen. Bei 290 Tagessätzen wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5'024.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'500.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 41 III.