Die schlechte gesellschaftliche Integration und die strafrechtliche Vorbelastung, die schlechten finanziellen Verhältnisse und die fehlende Möglichkeit, diese mit Erwerbseinkommen zu verbessern, die guten Eingliederungschancen im Heimatland sowie die Möglichkeit der nötigen medizinischen Behandlung auch in Serbien. Schliesslich darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Beschuldigte im Verlauf des Verfahrens immer wieder angab, eine Rückkehr nach Serbien in Betracht zu ziehen und erst im Berufungsverfahren plötzlich partout nichts mehr von diesen Rückwanderungsplänen wissen wollte.