Schliesslich gab sie in der oberinstanzlichen Verhandlung auch zu Protokoll, sie habe in der Schweiz keine Freunde mehr, weil alle gestorben oder nach Serbien zurückgekehrt seien (vgl. pag. 666 Z. 15 ff.), was impliziert, dass sie in Serbien sehr wohl noch Leute kennt. Zusammenfassend hält die Kammer somit fest, dass die Beschuldigte zum Heimatland enge Kontakte hat und dort sogar über Grundbesitz verfügt. Sie ist nicht mehr erwerbstätig und wird das auch in Zukunft nicht mehr sein.