667 Z. 42 ff.) entfernt. Auch die gesundheitlichen Probleme der Beschuldigten, welche die Einnahme von Medikamenten und die regelmässige Vorsprache beim Arzt mit sich bringen, sind nicht so gelagert, dass ihre fachgerechte Behandlung ausschliesslich in der Schweiz gewährleistet wäre. Das Arztzeugnis von Dr. AA.________ widerspricht