34 (vgl. edierte Akten der H.________ (Unfallversicherung)). Im Dezember 2017 wies die Beschuldigte eine Erwerbsunfähigkeit von 14.00 % auf und erhält daher eine H.________ (Unfallversicherung)-Rente von rund CHF 700.00 pro Monat (pag. 22 ff. und pag. 440 Z. 42). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 15. Oktober 2019 erklärte sie, es gehe ihr gesundheitlich gar nicht gut. Sie habe Probleme mit dem Blutdruck, dem Zucker, der Schulter und benötige weitere Operationen der Schulter und Hüfte. Sie habe Schmerzen und benötige zwei Mal pro Tag Tabletten sowie Insulin (pag. 440 Z. 20 ff.).