Sozialhilferechtlich wurde sie indes nie unterstützt (pag. 89). Die finanziellen Verhältnisse sind trotzdem alles andere als gut und geordnet. Die Beschuldigte ist zusammen mit ihrem jüngeren Sohn Sasa Miteigentümerin der von ihr und ihrem Ehemann bewohnten Liegenschaft in D.________ (Ortschaft). Auf der anderen Seite hat sie hohe Schulden. Obwohl anerkannt wird, dass sie nie Sozialhilfe in Anspruch nehmen musste, hat sie ihre Finanzen einfach nicht im Griff. Die zahlreichen Gläubiger (insbesondere der Kanton Bern, Gemeinde, diverse Krankenversicherungen, Ärzte etc.; vgl. den aktuellen Betreibungsregisterauszug [pag.