641), zu einem Zeitpunkt, als die Beschuldigte schon seit einem Jahr unberechtigterweise ALV-Leistungen bezog. Die erneute Verurteilung, nunmehr primär sogar wegen eines Verbrechens, zeigt, dass die Beschuldigte Mühe hat, die öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beachten bzw. die Werte der Bundesverfassung zu respektieren. 21.2.3 Familienverhältnisse Die Beschuldigte ist mit W.________, geboren am X.________ (Geburtsdatum), verheiratet (pag. 88). Im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung lebte das Ehepaar gemäss Aussage der Beschuldigten «im Moment» zusammen in D.________ (Ortschaft) (pag. 441 Z. 9 ff.