Auch früher ging es nur um SVG-Widerhandlungen, die jeweils auch mit unbedingten Geldstrafen (in einem Fall zusätzlich mit Busse) sanktioniert wurden. Offensichtlich vermochten die mehrfachen Verurteilungen die Beschuldigten aber jedenfalls nicht nachhaltig zu beeindrucken. Bezeichnenderweise erfolgte die letzte Verurteilung am 8. November 2016 (vgl. pag. 641), zu einem Zeitpunkt, als die Beschuldigte schon seit einem Jahr unberechtigterweise ALV-Leistungen bezog.