Ebenfalls nicht besonders positiv fällt der strafrechtliche Leumund der Beschuldigten aus. Bei den im Strafregister eingetragenen Verurteilungen handelt es sich zwar ausschliesslich um solche wegen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, was primär mit ihrer notorischen Geldknappheit, aber auch mit einer ebenso notorischen Gleichgültigkeit zu erklären ist. Auch früher ging es nur um SVG-Widerhandlungen, die jeweils auch mit unbedingten Geldstrafen (in einem Fall zusätzlich mit Busse) sanktioniert wurden.