31 Gemäss aktuellem Strafregisterauszug vom 29. Juni 2021, wurde die Beschuldigte bereits dreimal wegen Missbrauch von Ausweisen und Schildern bzw. Nichtabgabe entzogener Ausweise und Kontrollschilder trotz behördlicher Aufforderung (Art. 97 Abs. 1 SVG) zu unbedingten Geldstrafen verurteilt (pag. 641 f.). Aus einem älteren Strafregisterauszug vom 6. Februar 2018 (pag. 153 f.) sind zwei weitere, im Jahr 2009 erfolgte und daher inzwischen im Strafregister gelöschte Verurteilungen, u.a. wegen desselben SVG-Deliktes, ersichtlich.