Weiter gab sie zu Protokoll, sie habe keine Freunde mehr hier; viele seien gestorben, diejenigen, die hier gewesen seien, seien wahrscheinlich zurück [Anmerkung: gemeint ist nach Serbien] gegangen (pag. 666 Z. 15 ff.). Offenbar verkehrt sie somit bloss mit der eigenen Familie. Gemäss dem persönlichen Eindruck, welchen sich die Kammer in der oberinstanzlichen Verhandlung verschaffen konnte, versteht die Beschuldigte zwar recht gut Mundart, sie kann sich aber nur sehr schlecht und teilweise unverständlich ausdrücken. Insgesamt sind ihre Deutschkenntnisse somit eher unterdurchschnittlich.