Von der auszusprechenden Geldstrafe von 315 Tagessätzen sind somit 25 Tagessätze, ausmachend CHF 750.00, zu bezahlen. Bei 290 Tagessätzen ist der Vollzug aufzuschieben. Die Probezeit ist auf 2 Jahre festzusetzen. 19. Fazit Strafmass Die Beschuldigte ist zu einer Geldstrafe von 315 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 9’450.00, zu verurteilen. Davon sind 25 Tagessätze, ausmachend CHF 750.00, zu bezahlen. Bei 290 Tagessätzen ist der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. 26 V. Landesverweisung