(Unfallversicherung)). Ihr unterdessen ebenfalls pensionierter Ehemann hat gemäss ihren aktuellsten Angaben ein monatliches Einkommen von CHF 1'300.00. In Bezug auf die Beschuldigte geht die Kammer gestützt auf deren Angaben in der oberinstanzlichen Verhandlung davon aus, dass ihr Einkommen aufgrund mehrerer Pfändungen auf CHF 1'300.00 gesenkt wird. Somit erscheint im Ergebnis ein Tagessatz in der Höhe von CHF 30.00 den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen der Beschuldigten als angemessen (vgl. das Erhebungsformular vom 17. September 2018 [Kopie zum Leumundsbericht vom 14. Oktober 2020, pag.