Insbesondere sind keine spezialpräventiven Gründe auszumachen, die nach einer härteren Strafart rufen würden. Eine respektable Geldstrafe genügt vollkommen, um einen Schuldausgleich vorzunehmen und die Beschuldigte für ihre Handlungen angemessen zu sanktionieren. Die 300 Strafeinheiten sind also in Form von 300 Tagessätzen Geldstrafe auszusprechen. 16. Asperation Nachdem nun auch für den gewerbsmässigen Betrug eine Geldstrafe ausgefällt wird und die Nichtabgabe entzogener Ausweise und Kontrollschilder trotz behördlicher Aufforderung offensichtlich (die erstinstanzlich ausgesprochene Sanktion wur-