Im Strafregister ist die Beschuldigte unterdessen «nur» noch mit drei Verurteilungen verzeichnet, wobei alle Verurteilungen zu unbedingten Geldstrafen wegen Nichtabgabe entzogener Ausweise und Kontrollschilder erfolgten. Betreffend die persönlichen Verhältnisse hält die Kammer ergänzend fest, dass die Beschuldigte gemäss ihren Angaben in der oberinstanzlichen Verhandlung psychische Probleme hat (vgl. pag. 662 Z. 7, pag. 665 Z. 14 ff.; vgl. auch den damit begründeten Antrag auf Dispensation von der persönlichen Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 661). Sie ist gemäss ihren Angaben im Leumundsbericht (pag.