Insbesondere nachdem sie anfangs Dezember am Schalter der C.________ (Arbeitslosenkasse) vorgesprochen und dort selber eine Korrektur ihrer Angaben zu Ziffer 4 im Formular für den November 2015 verlangt hatte (wobei diese Korrektur nicht «freiwillig» erfolgte, sondern wie bereits ausgeführt, weil sie kein Arztzeugnis hatte, das sie nachreichen konnte), konnte sie eindeutig erkennen, dass ihre jeweiligen Angaben von der Arbeitslosenkasse nicht weiter überprüft wurden. Diesen Umstand nutzte sie aus, indem sie die Frage 4