497, S. 29 erstinstanzliche Urteilsbegründung), gerade auch Sozialversicherungen darauf angewiesen, dass die Meldungen der Versicherten korrekt sind. Die Beschuldigte füllte die monatlich einzureichenden Kontrollformulare über einen Zeitraum von fast zwei Jahren hinweg falsch aus. Sie betrieb dafür keinen grossen Aufwand, nützte aber letztlich doch gezielt die sich ihr bietende Möglichkeit, zusätzlich zu den H.________ (Unfallversicherung)-Taggeldern auch Leistungen der Arbeitslosenkasse zu beziehen. Insbesondere nachdem sie anfangs Dezember am Schalter der C.______