Dieser ist vorliegend mit rund CHF 67'868.60 erheblich; mehr als drei Mal so hoch wie der in den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien, in der per 1. Januar 2019 gültigen Fassung) genannte Beispiel- bzw. Referenzfall (der Täter überredet wortreich eine Person zu einem Darlehen von CHF 20'000, obwohl er annimmt, dass er wegen seiner grossen Verschuldung den Betrag nie wird zurückbezahlen können [VBRS-Richtlinien S. 47]).