Der Aufwand der Beschuldigten hielt sich zwar in Grenzen, aber immerhin musste sie stets darauf achten, dass sie das monatliche Kontrollformular kohärent falsch ausfüllt. Die Beschuldigte entwickelte demnach gewissermassen eine bestimmte Methode und ging planmässig vor. Zudem hatte sie sich darauf eingerichtet, durch diese betrügerischen Handlungen Einkünfte zu erzielen, die einen namhaften Betrag an die Kosten zur Finanzierung ihrer Lebensgestaltung darstellten. Dies insbesondere mit Blick darauf, dass die Beschuldigte im fraglichen Zeitraum nicht gearbeitet, jedoch H.______