Die Beschuldigte füllte in der Zeit vom 21.10.2015 bis am 29.06.2017 21 Kontrollformulare der C.________ (Arbeitslosenkasse) unter Angabe falscher Tatsachen aus (p. 26 ff.), beging mithin 21 Delikte, und erwirkte dadurch ungerechtfertigte Zahlungen in der Höhe von gesamthaft CHF 67‘868.60 (p. 76), ausmachend durchschnittlich CHF 3‘231.80 pro Monat. Die Beschuldigte hat somit eine Vielzahl Betrugsdelikte begangen und dadurch mehrere tausend Franken pro Monat „ergattert“. Sie hat damit ein regelmässiges und nicht unerhebliches Einkommen erzielt.