492, S. 24 erstinstanzliche Urteilsbegründung): «[…] Die Beschuldigte wollte die C.________ (Arbeitslosenkasse) mit den unwahren Angaben in den monatlichen Kontrollformularen arglistig über ihre tatsächliche Einkommenssituation täuschen, sie dadurch in einen Irrtum versetzen und gestützt darauf bei ihr eine Vermögensdisposition veranlassen, die zu einem Vermögensschaden mangels Anspruchs der Beschuldigten führen sollte. Die Beschuldigte handelte folglich hinsichtlich sämtlicher objektiven Tatbestandsmerkmale vorsätzlich. Die Beschuldigte handelte zudem in der Absicht, sich um den von der C.__