Die Beschuldigte als leistungsansprechende Person hat vorliegend ihre Auskunfts- und Meldepflichten verletzt und wahrheitswidrige Angaben auf dem Formular «Angaben der versicherten Person» gemacht, indem sie einerseits angab, dass sie keine sonstigen Leistungen einer anderen Sozialversicherung, namentlich der H.________ (Unfallversicherung), erhalte und andererseits die Frage der Arbeitsunfähigkeit verneinte. Mit ihrer Unterschrift bekräftigte sie jeweils ihre teilweise wahrheitswidrigen Angaben auf den Formularen.