Indem die C.________ (Arbeitslosenkasse) monatlich ein Formular zur Kontrolle des Anspruchs auf Versicherungsleistungen verschickte, wurde regelmässig die aktuelle Situation der Beschuldigten geprüft und hätten so allfällige Änderungen vorgenommen werden können. Die Beschuldigte als leistungsansprechende Person hat vorliegend ihre Auskunfts- und Meldepflichten verletzt und wahrheitswidrige Angaben auf dem Formular «Angaben der versicherten Person» gemacht, indem sie einerseits angab, dass sie keine sonstigen Leistungen einer anderen Sozialversicherung, namentlich der H._____