Die Beschuldigte machte mithin in den Formularen „Angaben der versicherten Person“ für die Monate Oktober 2015 bis Juni 2017 (p. 26 ff.) unwahre Angaben zu ihrem Einkommen aus Leistungen einer Sozialversicherung, namentlich der H.________ (Unfallversicherung). Diese Formulare reichte sie jeweils eigenhändig unterzeichnet bei der C.________ (Arbeitslosenkasse) ein. Durch die falschen Angaben in den Formularen wies sie gegenüber der C.________ (Arbeitslosenkasse) kein Einkommen aus und täuschte sie damit über ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse. Aufgrund dieser falschen Angaben richtete die C.___