(Arbeitslosenkasse) sprachlich zu verstehen und deren Sinngehalt kognitiv zu erfassen. Die Angaben auf dem Formular machte sie bewusst und in Kenntnis von deren Unwahrheit. Mit ihrem Vorgehen versetzte die Beschuldigte die Arbeitslosenkasse in einen Irrtum hinsichtlich ihrer Leistungspflicht. Ohne dass sie darauf Anspruch gehabt hätte, erhielt die Beschuldigte von der Arbeitslosenkasse Gelder im Umfang von insgesamt CHF 67‘868.60, welche sie zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes verwendete. Schliesslich ist für die Kammer mit der Vorinstanz erstellt, dass die C.______