Und erst recht ist die H.________ (Unfallversicherung), welche die Unfalltaggelder ausrichtete, selbst für den Fall, dass man davon ausgehen würde, dass die Arbeitslosenkasse und das RAV in dieser Hinsicht prima vista verwechselbar sind, anhand ihrer Korrespondenz ganz klar von den anderen beiden Ämtern unterscheidbar. Alles in allem lässt das Verhalten der Beschuldigten somit im Gegenteil darauf schliessen, dass sie sich bewusst dazu entschloss, im Formular «Angaben der versicherten Person» zu verschweigen, dass sie aufgrund der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit H.________ (Unfallversicherung)-Taggelder bezog. Daran vermögen, wie bereits die Vorinstanz festgestellt hat (pag.