vom RAV hinterliess die Beschuldigte einen «sicheren Eindruck»; auf Frage, inwiefern bzw. wo jemand, der sprachlich oder intellektuell nicht «z’schlag kommt», Support bekomme, gab er zu Protokoll (pag. 78.12 Z. 148 ff.): «Wir haben Organisationen, z.B. N.________ (Organisation), da schicken wir die Leute hin. […] Ich glaube aber, ich habe sie nicht dort hin geschickt. Ich hatte nicht das Gefühl, dass sie Mühe hätte und Unterstützung braucht. […] Sie hat auch nie um Unterstützung gefragt. Sie machte einen sicheren Eindruck und ich hatte nicht das Gefühl, dass sie Unterstützung benötigt.