Schlicht abwegig wird es dann, wenn die Beschuldigte zwar zugab, sie habe Doppelbezüge [Anmerkung: Gelder von der Arbeitslosenkasse sowie SUVA-Taggelder] kassiert, gleichzeitig aber behauptete, sie habe nicht gewusst, dass diese miteinander zu tun gehabt hätten (pag. 81 Z. 72 ff.). Bezeichnenderweise antwortete sie auf entsprechende Frage von Staatsanwalt L.________ in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zuerst, sie wisse nicht, was sie sich dabei gedacht habe, dass sie vom Staat viel mehr Geld erhalten habe, als sie in der Zeit, in der sie gearbeitet bzw. verdient habe (pag. 444 Z. 44 f.). Erst recht unglaubhaft und in gewisser Weise auch dreist ist ihre weitere Aussage (pag.