81 Z. 108: «Ich kann nicht so gut Deutsch, dass ich alles verstanden hätte.»), nicht glaubhaft. Ebenso wenig kann ihr geglaubt werden, wenn sie in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung behauptete, sie habe auch die Fragen auf dem Formular «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung beim RAV» «vielleicht nicht gut verstanden» und deshalb angegeben, keine Leistungen von einer Sozialversicherung/Institution wie z.B. der Unfallversicherung/H.________ (Unfallversicherung) zu beziehen (pag. 443 Z. 1 ff.). Dasselbe gilt bezüglich ihrer Antworten auf die Fragen, weshalb sie im Formular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung» (pag. 8) angegeben habe, kein Taggeld bezogen zu haben (vgl. pag.