testiert, mit der Ergänzung, die mündlichen Kenntnisse seien viel stärker als die schriftlichen. Zudem wurde dort auch festgehalten, durch ihre grosse Motivation habe die Beschuldigte sowohl ihre produktiven als auch rezeptiven Fähigkeiten verbessern können (vgl. pag. 294). Es erstaunt deshalb auch nicht weiter, dass die Beschuldigte dann in einer Bewerbung als Betriebsmitarbeiterin am 26. Mai 2016 schrieb (pag. 298): «Das Ausfüllen von Messprotokollen ist kein Problem für mich, da ich über gute Deutschkenntnisse verfüge.» Vor diesem Hintergrund sind die Beteuerungen der Beschuldigten, wonach sie weder die Fragen auf den Formularen «Angaben der versicherten Person» (pag.