81 Z. 92). Vorgängig hatte sie aber bereits spontan angegeben, sie könne Deutsch lesen und verstehe den Text in Ja und Nein (pag. 81 Z. 95 f.). Einzig bei schwierigen Wörtern habe sie so ihre Probleme und müsse diesbezüglich eine Übersetzung haben (pag. 81 Z. 96 f.). Gegenüber dem RAV hatte sie am 13. August 2015 im Rahmen der Anmeldung zur Arbeitsvermittlung angegeben, sie verfüge mündlich über Grundkenntnisse in Deutsch und über gute Sprachkenntnisse in Schweizerdeutsch (vgl. das Formular «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung beim RAV», pag. 360). Nach dem Besuch des Arbeitsmarkttrainings BINplus wurde ihr betreffend den Stand ihrer Deutschkenntnisse am 24. Mai 2016 ein Niveau A2.2 at-