9. Beweiswürdigung 9.1 Vorbemerkung Da sich die Vorwürfe gemäss den Ziff. I.1. und I.2. der Anklageschrift mit Ausnahme der Tatzeiträume sachverhaltsmässig inhaltlich decken, würdigt die Kammer die vorliegenden Beweismittel wie bereits die Vorinstanz gesamthaft bzw. betreffend beide Vorwürfe (vgl. pag. 477, S. 9 erstinstanzliche Urteilsbegründung). 9.2 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (vgl. pag. 475 ff., S. 7 ff. erstinstanzliche Urteilsbegründung). 9.3 Beweismittel