Arbeitsfähigkeit und Einkommensverhältnisse sprachlich nicht verstanden. Sie bestreitet, bewusst bzw. absichtlich falsche Angaben in den Formularen gemacht zu haben. Weiter bringt sie vor, K.________ vom RAV über den Bezug von Unfalltaggeldern informiert zu haben. Auch habe ihre Arbeitgeberin gegenüber der Arbeitslosenkasse angegeben, dass die Beschuldigte arbeitsunfähig sei, zwischen der Arbeitslosenkasse und dem RAV habe zudem ein Informationsaustausch stattgefunden. Es wird folglich im Rahmen der Beweiswürdigung zu klären sein, ob die C.________ (Arbeitslosenkasse) bzw. das RAV betreffend die Leistung von Taggeldern durch die H.__