__ (Arbeitslosenkasse) ankreuzte, sie sei arbeitsfähig und dass sie keine anderen Leistungen beziehe. Weiter bestreitet die Beschuldigte auch nicht, dass sie zwischen Oktober 2015 und Juni 2017 wegen einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit von der H.________ (Unfallversicherung) Unfalltaggelder erhielt. 8.3 Bestrittener Sachverhalt Die Beschuldigte macht hingegen geltend, sie habe die Fragen in den Formularen «Angaben der versicherten Person» der C.________ (Arbeitslosenkasse) betreffend Arbeitsfähigkeit und Einkommensverhältnisse sprachlich nicht verstanden.