7 (Arbeitslosenkasse) einreichte und ihr durch diese gestützt darauf ein Gesamtbetrag in der Höhe von insgesamt CHF 67'868.50 (bzw. monatliche Beträge zwischen CHF 1'915.15 und CHF 4'029.70) ausbezahlt wurde. Dabei stellt die Beschuldigte insbesondere nicht in Abrede, dass sie in den fraglichen Formularen zuhanden der C.________ (Arbeitslosenkasse) ankreuzte, sie sei arbeitsfähig und dass sie keine anderen Leistungen beziehe.