6 gen, um einen zusätzlichen Erwerb zu erzielen und sich zu bereichern. Die Beschuldigte habe arglistig gehandelt, indem sie durch das falsche Ausfüllen und Unterschreiben des Formulars und damit die Erstellung einer falschen Urkunde das Vertrauen der Arbeitslosenkasse auf die Richtigkeit ihrer Angaben erschlichen habe; der Arbeitslosenkasse sei es aufgrund des Massengeschäfts und des fehlenden automatischen Datenaustauschs mit der H.___