(Amt) auf dem monatlich auszufüllenden Formular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung» zu melden, dass sie Leistungen von anderen Versicherungen, insbesondere der H.________ (Unfallversicherung), bezogen habe. Im Gegenteil habe sie unwahre Angaben gemacht, indem sie auf dem besagten Formular jeweils die Felder «nein» angekreuzt und damit unterschriftlich bestätigt habe, sie beziehe keine anderen Versicherungsleistungen und sie sei nicht wegen Krankheit oder Unfalls in den letzten 12 Monaten arbeitsunfähig gewesen. Mit ihrem Verhalten (falsches bzw. unwahres Ausfüllen des Formulars) habe die Beschuldigte die C._____