8. Sachverhalt 8.1 Vorwürfe gemäss Anklageschrift Der Beschuldigten wird in Ziff. I.1. der Anklageschrift vom 14. Januar 2019 zum Vorwurf gemacht, sie habe sich des mehrfachen Betrugs, evtl. gewerbsmässig begangen, evtl. des mehrfachen Vergehens gegen das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung durch unrechtmässigen Bezug von Versicherungsleistungen aufgrund unwahrer und unvollständiger Angaben schuldig gemacht, begangen in der Zeit vom 1. Oktober 2015 (Beginn der unrechtmässigen Bezüge) und evtl. zuvor bis am 30. September 2016 in D.________ (Ortschaft) und anderswo z.N. der C.