7. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die Beschuldigte hat das erstinstanzliche Urteil teilweise angefochten. Ihre Berufung richtet sich gemäss Berufungserklärung vom 19. Februar 2020 (pag. 531 ff.) gegen den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Betrugs, gewerbsmässig begangen (Ziff. I.1. erstinstanzliches Urteilsdispositiv; pag. 460), gegen die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten (Ziff. I.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 461) sowie gegen die Anordnung einer Landesverweisung von 5 Jahren (Ziff. I.3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositiv;