650 f. bzw. pag. 654 f.) ein. Schliesslich wurde die Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung nochmals zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 662 ff.). 5. Dispensation Beschuldigte Auf entsprechenden Antrag hin wurde die Beschuldigte nach ihrer Einvernahme von der weiteren persönlichen Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung dispensiert (pag. 661 und pag. 671). 6. Anträge der Verteidigung Rechtsanwalt B.________ verwies in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 13. Juli 2021 für die Beschuldigte auf die mit Berufungserklärung vom 19. Februar 2020 (pag. 531 f.) gestellten Anträge (pag. 671).