4 Serbien. Es könnten somit nur Informationen, die ohne die Beschuldigte erhoben werden könnten, aufgeführt werden. Der Bericht vom 14. Oktober 2020 enthält somit im Wesentlichen die gleichen Informationen, wie sie bereits im Leumundsbericht vom 16. Mai 2018 bzw. im Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 17. September 2019 enthalten sind. Zusätzlich wurde ein aktueller Betreibungsregisterauszug (datierend vom 9. Oktober 2020, pag. 563 ff.) mitgeliefert.