4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 19. Februar 2020 beantragte Rechtsanwalt B.________, es sei die familiäre Situation der Beschuldigten durch die G.________ (Stiftung) abzuklären und es sei zuhanden des Obergerichts Bericht über das Verhältnis zwischen den Enkelkindern und der Beschuldigten sowie der Auswirkung einer Landesverweisung der Beschuldigten auf die Enkelkinder zu erstatten (pag. 532). Die Kammer wies den Antrag mit begründetem Beschluss vom 13. März 2020 ab (pag. 540 ff.).