652) begründete die Beschuldigte damit, dass ihr Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Verhandlung nicht zulasse. Sie befinde sich in psychiatrischer Behandlung im F.________ (Spital) Ergänzend reichte Rechtsanwalt B.________ gleichentags einen Arztbericht des F.________ (Spital) (pag. 650 f. bzw. pag. 654 f.) ein, wonach davon ausgegangen werde, dass die Beschuldigte an einer Agoraphobie mit Panikstörung leide (pag. 649 bzw. pag. 653). Mit begründeter Verfügung vom 9. Juli 2021 wies die Verfahrensleitung das Verschiebungsgesuch der Beschuldigten ab (pag. 657 f.).